Arbeitssicherheit und befähigte Person Hydraulik-Schlauchleitungen (DGUV 113-020)
Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz stehen an erster Stelle
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Unternehmen verpflichtet, Hydraulik-Schlauchleitungen an Maschinen, Anlagen und Geräten mindestens einmal jährlich einer dokumentierten Sichtprüfung zu unterziehen.
Diese Inspektion darf ausschließlich von sogenannten befähigten Personen durchgeführt werden. Diese Fachkräfte verfügen über das notwendige technische Wissen und sind mit den gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Hydraulik-Schlauchleitungen bestens vertraut.
Zielgruppe:
Angesprochen sind Technikerinnen und Techniker, Facharbeiterinnen und Facharbeiter aus Instandhaltung und Wartung sowie Sicherheitsfachkräfte, die künftig in ihrem Unternehmen als befähigte Personen für die Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen tätig werden sollen.
Voraussetzungen:
Tätigkeit im Themenbereich, technische Ausbildung
Lernziel:
Die Teilnehmenden erwerben in diesem Seminar die Qualifikation, um – bei entsprechender Eignung – als befähigte Person zur Prüfung von Hydraulik-Schlauchleitungen eingesetzt zu werden.
Inhalt:
- Physikalische und anlagentechnische Grundkenntnisse der Hydraulik
- Funktion hydraulischer Anlagen
- Aufbau und Funktion von Hydraulik-Schlauchleitungen
- Herstellung, Kennzeichnung und Montage
- Gefahren
- BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203 – befähigte Person
- Aufgaben und Verantwortung
- Sicherheitsregeln nach DGUV 113-020 für Hydraulik-Schlauchleitung und Hydraulikflüssigkeiten
- Abschlussprüfung
Ihre Ansprechpartnerin
Anette Morasch
Telefon: 06327 982 0
Telefax: 06327 1360
sekretariat@hydraulik-hauck.de
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Seminarkalender 2026
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